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Um ein Ferienhaus erfolgreich auf den Kanarischen Inseln zu betreiben,
müssen Sie eine Lizenz namens Licencia Vivienda Vacational beantragen.
Die Bürokratie hier ist jedoch sehr undurchsichtig. Jede Gemeinde behandelt den Bewerbungsprozess anders.
Darüber hinaus gibt es Regionen mit Einschränkungen, um eine solche Lizenz zuzulassen.
Wir von HomeAgent.one haben die Erfahrung, Ihnen beim Erhalt dieser Lizenz zu helfen.
Ich werde Sie auf dem Weg zur Licencia Vivienda Vacacional (Touristenlizenz) führen und unterstützen, um Ihr Urlaubsobjekt nach dem Recht der Kanarischen Inseln legal betreiben zu können
Die Anwendung besteht aus folgenden Phasen des Prozesses:
Phase 1 - Erstbewertung des Grundstücks &
Phase 2 - Antrag auf Erteilung einer Lizenz für die Licencia Vivienda Vacacional
PHASE 1
Erfordert die folgenden Dokumente vom Eigentümer der Immobilie:
Eine Kopie der Pässe und NIE-Zertifikate aller registrierten Eigentümer, wie in den Eigentumsurkunden (Escritura) angegeben.
WICHTIG: Liciencia Primera Ocupación ODER Cédula de Habitalidad. (Falls nicht verfügbar, können wir diese gegen Aufpreis bei unserem technischen Architekten beantragen oder Sie können sie selbst beantragen.)
Letzter jährlicher Quittungseingang (IBI - Impuestos Buenas Inmuebles).
Certificado Municipal
Nota Simple-Zertifikat aus dem Grundbuch. (Falls nicht verfügbar, können wir diese gegen eine zusätzliche Gebühr beantragen oder Sie können sie selbst beantragen.)
Eine Kopie Ihrer Eigentumsurkunden (Escritura).
Autorisierungsschreiben der Eigentümer, um HA.one die Erlaubnis zu erteilen, in Ihrem Namen eine Touristenlizenz zu beantragen.
Die externen Kosten der Phase 1 für die Legalisierung Ihres Eigentums für touristische Vermietungszwecke auf den Kanarischen Inseln sind wie folgt:
Certificado Municipal
Nota Simple
Die Kosten für Liciencia Primera Ocupación und / oder Cédula de Habitalidad hängen von der Immobilie ab. Unser technischer Architekt muss diese möglicherweise beantragen, um Ihnen für jede einzelne Immobilie eine separate Rechnung vorzulegen.
Unsere Gebühr für Phase 1
120 €
Nach Abschluss von Phase 1 haben wir eine gute Vorstellung davon,
ob Ihre Immobilie auf den Kanarischen Inseln eine touristische Lizenz erhalten wird oder nicht.
Wenn wir der Meinung sind, dass eine gute Chance besteht, dass Sie eine touristische Lizenz erhalten, fahren wir mit Phase 2 fort
PHASE 2
Erfordert folgende Unterlagen vom Eigentümer der Immobilie:
Einschreibung beim Finanzamt (Hacienda) und bei der IGIC (MwSt.).
Grundriss Ihrer Immobilie (durchgeführt von unserem technischen Architekten, falls Sie keinen haben)
Lageplan (kann beim örtlichen Rathaus / Ayuntamiento beantragt werden, falls nicht in Escritura verfügbar)
Fotos von jedem Raum (Wenn Sie professionelle Fotos benötigen, nutzen Sie den HA-Mediendienst)
Ihre Privatadresse, Kontakttelefonnummern und E-Mails.
Die maximale Belegung Ihrer Immobilie.
Erklärung der Werbemittel für Ihre Immobilie zur Miete (Benötigen Sie Angaben zu jeder Werbemethode sowie Namen der verwendeten Unternehmen.)
Eine Preisliste, die 7% IGIC (MwSt.) Enthalten muss.
Kopie Ihrer Hausversicherung. (Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Versicherungspolice für Ferienvermietungen haben. Wenn nicht, kann HA.one Ihnen eine genaue und sichere Police zur Verfügung stellen, die Ihnen den richtigen Versicherungsschutz für eine Ferienvermietung bietet.)
Vollmacht (Poder), um die Unterlagen in Ihrem Namen vorzulegen. (Oder Sie können uns mitteilen, wann Sie verfügbar sind, um mit uns zum Rathaus zu kommen, damit wir den Antrag persönlich bei Ihnen stellen können.)
Bescheinigung der Gemeinde, dass Sie Urlaub vermieten dürfen (wenn eine Gemeinde existiert. Wenn die Gemeinde die Ausstellung einer Plakette verbietet, sollte dies in der Bescheinigung angegeben werden.)
Die externen Kosten für die Phase 2 der Legalisierung Ihrer Immobilie für touristische Vermietungszwecke auf den Kanarischen Inseln sind wie folgt:
Grundriss (abhängig von der Größe des Grundstücks)
Lageplan (€ hängt von bestimmten Ayuntamiento ab)
Fotobilder (HA Katalog Mediaservice)
Unsere Gebühr für Phase 2
240 €
Die Zahlung unserer Gebühren muss im Voraus erfolgen. Wenn Sie jedoch Phase 1 nicht bestehen, werden Ihnen die Gebühren für Phase 2 zusammen mit den mitgelieferten Unterlagen erstattet.
Gebühren für Aufgaben, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem VV-Antragsverfahren stehen - d. H. Beratung, Unterstützung bei der Kontaktaufnahme mit der örtlichen Bürokratie
Beratung
59 €/Stunde
Ämterassistenz
79 €/Stunde
incl 7% IGIC (Canarian General Tax rate, our equivalent of VAT - Impuesto General Indirecto de Canarias).
Sobald Ihre Ferienobjekt allen legalen Anforderungen entspricht, ist es Zeit sich auf die ersten Gäste vorzubereiten!
Ramona Casa 7 Islas S.L.
Calle el Rosario 1 unico, 38420 San Juan de la Rambla, Tenerife
N.I.F. B76720945
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